Bezuschussung von RECARO Sitzen
Nachrüstbare Fahrerarbeitsplätze erfüllen höchste ergonomische Anforderungen und
tragen daher wesentlich zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit bei. Die
rechtliche Grundlage für die Bewilligung von Kraftfahrzeughilfen und behinderungsbedingten
Zusatzausstattungen, wie etwa einem orthopädischen Fahrzeugsitz,
findet sich in der Kraftfahrzeughilfeverordnung des Sozialgesetzbuches.
Folgende Kostenträger übernehmen die Kosten
oder bezahlen Zuschüsse für orthopädische Fahrzeugsitze:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Bundesagentur für Arbeit
- Hauptfürsorgestellen
- Berufsgenossenschaften
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Auskunft über die Bezuschussungsmöglichkeiten erteilen
die Beratungsstellen der Kostenträger oder die technischen Beratungsdienste der
Landesarbeitsämter.
Krankenkassen übernehmen keine Kosten!
Grundsätzlich sollte eine Entscheidung des Kostenträgers abgewartet werden.
Von Vorkasse ist abzuraten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag stellen zu können:
- Das Fahrzeug muss zur Ausübung des Berufes oder zwingend zum Erreichen des Arbeitsplatzes notwendig sein (z. B. Außendiensttätigkeit)
- Das Fahrzeug muss der beruflichen Rehabilitation und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit dienen.
- Die Notwendigkeit eines orthopädischen Hilfsmittels (Fahrzeugsitz) muss medizinisch begründbar sein.
Ist die Frage nach dem zuständigen Kostenträger geklärt, müssen dort folgende
Unterlagen eingereicht werden:
- Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation.
- Zusatzfragebogen Kfz zum Antrag auf Gewährung von Kraftfahrzeughilfe.
- Diese Formulare sind beim zuständigen Kostenträger erhältlich.
(Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Das Attest vom Facharzt (Orthopädie) oder einer Rehaklinik mit dem Hinweis, dass zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit ein orthopädisch wirksamer Fahrzeugsitz notwendig ist.
- Ein Kostenvoranschlag vom RECARO
Händler über Sitz, Konsole, Module und Einbauzeit sowie ein entsprechendes
Sitzprotokoll, in dem die Auswahl des Sitzmodells entsprechend begründet wird.
Sinnvoll ist dabei ein Zusatz, dass aufgrund der Sitzberatung und der anatomischen
Gegebenheiten des Antragstellers eines der folgenden RECARO Sitzmodelle zu
empfehlen ist: „RECARO Style“, „RECARO Ergomed E“ oder in begründeten Ausnahmefällen
„RECARO Orthopäd“ oder „RECARO Ergomed ES“.
Ausnahmefälle können sein:
Personen, die aufgrund ihrer Körpermaße (Gewicht/Größe) nicht für den „RECARO Style“ geeignet sind. Personen, die aufgrund einer Veränderung im Halswirbelsäulenbereich auf eine zusätzliche Unterstützung angewiesen sind. Dabei ist zu beachten, dass Sonderausstattungen (Leder- oder Stoff-/Leder- Bezüge, RECARO Vent-System, Sitzheizung und Armlehnen),
die nicht der beruflichen Rehabilitation oder einer orthopädischen Grundversorgung dienen, von den jeweiligen Kostenträgern nicht immer übernommen werden und somit gegebenenfalls vom
Versicherten selbst getragen werden müssen.